Fördermöglichkeiten
Du hast die perfekte Idee für ein Start-up, aber dir fehlt es an den nötigen finanziellen Mitteln? Die Gründungsberatung der Universität Bayreuth berät dich gern zu möglichen Fördermöglichkeiten deines Gründungsvorhabens und hilft dir bei der Antragstellung.
Alle Angaben sind ohne Gewähr.
Förderprogramme für Gründungen im Überblick:
- EXIST-GründungsstipendiumEinklappen
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Ihr wollt gründen und seid noch in der Entwicklungsphase? Dann ist die Frage, woher man das nötige Geld bekommt. Ideal ist hierbei das Gründerstipendium (Info unter: www.exist.de).
Nehmt Ihr Beratungen bei uns in Anspruch, so klären die Beratenden automatisch, ob ein Gründerstipendium in Frage kommt. Dazu müssen ein paar Voraussetzungen vorhanden sein:
- Eure Idee muss innovativ sein. Das können innovative technologieorientierte Vorhaben sein oder auch innovative wissensbasierte Dienstleistungen, die auf wissenschaftlichen Erkenntnissen beruhen.
- Das Gründerstipendium muss nicht zurückgezahlt werden. Es geht um hohe Beträge und so ist es verständlich, dass das Gründungsteam (Maximal 3 Personen) sich dem Gründungsvorhaben in Vollzeit widmet. Daher sollte das Team aus Absolventen bestehen, die ihr Studium beendet haben. In Ausnahmefällen können auch Studierende mitwirken. Das geht aber nur, wenn die Hauptlast der Entwicklung nicht auf der/dem Studierenden liegt.
- Das Unternehmen darf noch nicht gegründet worden sein.
Um ein Förderantrag zu stellen, benötigen wir einige Dokumente. Dazu zählen Abschlusszeugnisse, Lebenslauf usw. Der Kern des Antrags ist ein maximal 25 seitiges Ideenpapier. Der Begriff Ideenpapier sollte Ihr nicht unterschätzen. Der Projektträger gibt den Aufbau vor. Vom Umfang her ist es fast ein Businessplan. Daher nimmt die Erstellung Zeit in Anspruch und Ihr werden von Anfang an von der Gründungsberatung begleitet.
Damit Ihr auch fachlich optimal unterstützt werdet, benötigt Ihr noch eine/n Mentor/in. Das ist meistens eine/n Lehrstuhlinhaber/in. Bei positiver Begutachtung wird das Gründungsteam als Vorhaben bei diesem Lehrstuhl angesiedelt.
Ein Förderantrag kann jederzeit gestellt werden. Die Universität reicht den Förderantrag ein.
Passen alle Voraussetzungen bei den Teammitgliedern, der Mentor ist gefunden und das Ideenpapier ist in Ordnung, so wird der Antrag durch die Universität eingereicht. Nach ca. 2 Monaten steht das Ergebnis der Bewertung fest. Wurde das Vorhaben positiv bewertet, erhalten die Teammitglieder ab Starttermin 12 Monate lang Stipendien in Höhe von
- 3000 Euro/Monat für Promovierte
- 2500 Euro/Monat für Absolventen
- 1000 Euro/Monat für Studierende
- 2000 Euro/Monat für technische Mitarbeiter/innen
- 150 Euro/Monat Kinderzuschlag pro Kind
Zusätzlich bekommt man 30.000 Euro für Sachmittel. Auch Coaching für maximal 5.000 Euro wird finanziert.
Was Ihr noch für die Durchführung Eures Vorhabens braucht, hängt sehr von der innovativen Idee ab. Das kann ein Büro, ein Labor usw. sein und wird bei den Beratungsgesprächen geklärt.
Im Unterschied zu Zuschüssen oder Krediten: Ihr habe keine Schulden. Ob Ihr gegen Ende der Förderphase das Unternehmen gründet oder nicht, die Stipendien müssen nicht zurückgezahlt werden
- FLÜGGE Bayerisches Förderprogramm zum leichteren Übergang in eine Gründerexistenz Einklappen
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Das bayerische Förderprogramm FLÜGGE unterstützt Unternehmensgründungen im Bereich der Innovation, Forschung und Technologie aus Hochschulen in Bayern.
Jedes Frühjahr können Skizzen für die Flügge-Bayern-Förderung eingereicht werden. Genaue Termine können gerne über unsere Gründungsberatung (gruendungsberatung@uni-bayreuth.de) erfragt werden.
Welche Vorhaben werden gefördert?
- Vorhaben, die über den Stand der Technik hinausgehen bzw. im Fall von digitalen Geschäftsmodellen hinreichen neu sind
- Vorhaben, die deutliche Alleinstellungsmerkmale aufweisen und
- Vorhaben, die über eine positive Fortsetzungsprognose verfügen
Welche Förderungen können beantragt werden?
6 Monate: Unterstützung von Gründungswilligen bei der Absicherung eines innovativen, auch digitalen Geschäftsmodells, das in einer nachhaltigen Unternehmensgründung münden könnte.
12 Monate: Wenn ein Exist-Gründungsstipendium nicht zur Gründung führte
oder das Exist-Gründungsstipendium als zu risikoreich bewertet und abgelehnt worden ist.Wie wird gefördert?
Stipendium für Gründungswillige: 2.500 € je Monat zzgl. 150 € je unterhaltspflichtigem Kind
Übernahme von Sachausgaben der Hochschule: bis zu 50 % der ausgereichten Stipendien des jeweiligen Vorhabens
Wer wird gefördert?
Die Gründungswilligen müssen der antragstellenden Hochschule angehören. Auch eine Beschäftigung an der Hochschule neben FLÜGGE ist möglich, wenn diese Stelle höchsten 50 % der Arbeitszeit beträgt.
Es können auch Studierende gefördert werden. Liegt noch kein Bachelorabschluss vor, so muss mindestens die Hälfte der Regelstudienzeit abgeleistet worden sein. Teams aus mehrheitlich Studierenden ohne Bachelorabschluss können nur im Ausnahmefall gefördert werden.
Liegen Nutzungs- und/oder Schutzrechte vor, so muss ein mindestens ein Teammitglied Mitinhaber/in oder Inhaber/in der Rechte sein.
Nicht gefördert werden bereits begonnene Vorhaben.
Antragstellung
Für die Antragstellung wird eine Projektskizze benötigt, die die Gründungsberatung gerne nach Prüfung mit den Interessierten stellt.
Antragstellerin ist die Hochschule. Alle notwendigen Ressourcen (Räume, Infrastruktur usw.) werden den Gründungswilligen zur Verfügung gestellt.
Für die Antragstellung und Betreuung ist ein:e Mentor:in zu benennen. Gerne vermitteln wird den Kontakt zu unseren erfahrenen Mentor:innen:
- Prof. Rodrigo Isidor (Lehrstuhl für Human Resource Management & Intrapreneurship)
- Prof. Matthias Baum (Lehrstuhl für Betriebswirtschaftslehre XVI – Entrepreneurship und digitale Geschäftsmodelle)
Vollständige Informationen erhaltet Ihr unter: https://www.bayern-innovativ.de/seite/fluegge
Das Gründungsberatung-Team unterstützt Euch bei der Antragstellung. Bei Interesse bitten wir um frühzeitige Kontaktaufnahme: gruendungsberatung@uni-bayreuth.de
- EXIST-ForschungstransferEinklappen
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EXIST-Forschungstransfer ergänzt das breitenwirksame EXIST-Gründerstipendium des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie um eine spezielle exzellenzorientierte Maßnahme für HighTech-Gründungen. Gefördert werden Teams aus Hochschulen (maximal 4 Personen, darunter ein Gründungsmitglied mit betriebswirtschaftlichem Abschluss) in zwei Förderphasen mit einer Dauer von jeweils bis zu 18 Monaten.
In der ersten Phase werden technisch besonders anspruchsvolle Gründungsvorhaben mit langen Entwicklungszeiten beim Nachweis der prinzipiellen technischen Machbarkeit der Projektidee gefördert. In Phase zwei stehen die Entwicklungsarbeiten zur Umsetzung der Produktidee zu einem vermarktungsfähigen Produkt im Unternehmen und Maßnahmen zur Aufnahme der Geschäftstätigkeit im Vordergrund.
Antragstellung
Die Einreichung von Projektskizzen ist jeweils zum 30.06. und 31.12. eines Kalenderjahres möglich.Für erste Anfragen und die Vorbereitung von Anträgen steht die Gründungsberatung der Universität Bayreuth zurVerfügung. Nähere Informationen zum Förderprogramm erfahren Sie unter: www.exist.de
- Start?Zuschuss!Einklappen
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Ein neues Startup-Förderprogramm wurde in Bayern auf den Plan gerufen: Ziel der Förderung „Start?Zuschuss!“ ist es, technologieorientierte Unternehmensneugründungen in der Startphase zu unterstützen und dazu beizutragen, dass sich diese Neugründungen am Markt etablieren können.
Für die Förderung können sich Unternehmensneugründungen im Bereich Digitalisierung mit einem besonders zukunftsfähigen, innovativen Geschäftsmodell bewerben. Die Gründung des Unternehmens darf maximal zwei Jahre zurückliegen. Gefördert werden unter anderem die Ausgaben für Miete und Personal, Markteinführung des Produkts, Forschung und Entwicklung. Diese Ausgaben werden zu maximal 50 Prozent für einen Zeitraum von maximal einem Jahr mit monatlich bis zu 3.000 Euro gefördert.
Erst der Wettbewerb, dann die Förderung
Wer einen Förderantrag stellen möchte, muss sich zunächst in einem Wettbewerb behaupten. Eine Jury wählt hierbei die 20 vielversprechendsten Geschäftsmodelle aus. Pro Jahr gibt es zwei Bewerbungsphasen bei denen jeweils 10 Unternehmen eine Förderung erhalten. Grundsätzlich laufen die Bewerbungsfristen zwischen Mitte Mai und Mitte Juli sowie zwischen Mitte November und Mitte Januar. Förderbeginn ist dann entweder der 1. April oder der 1. Oktober.
- EXIST-WomenEinklappen
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Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hat ein Förderprogramm zur Unterstützung von Gründerinnen aus Hochschulen entwickelt. Mit EXIST-Women sollen gezielt Frauen gestärkt werden, um mehr Diversität unter Start-up-Gründungen zu generieren. Hierfür können sich alle Frauen aus der Universität Bayreuth bei uns bewerben.
Die Förderung über EXIST-Women beträgt zwölf Monate, welche Zeiträume für Bewerbung und Förderung eingehaltet werden müssen, kann über die Gründungsberatung (gruendungsberatung@uni-bayreuth.de) erfragt werden. Innerhalb dieses Zeitraums können die geförderten Frauen für maximal drei Monate folgende finanzielle Unterstützung erhalten:
- Studentinnen, die mindestens die Hälfte ihrer Studienleistungen erbracht haben: 1.000 € pro Monat.
- Frauen mit abgeschlossener Berufsausbildung: 2.000 € pro Monat.
- Absolventinnen mit einem Hochschulabschluss: 2.500 € pro Monat.
- Promovierte Gründerinnen: 3.000 € pro Monat.
- Für unterhaltspflichtige Kinder der Frauen werden 150 € pro Kind pro Monat als Kinderzuschlag gewährt.
Während der Teilnahme an EXIST-Women ist eine zusätzliche Erwerbstätigkeit von maximal 20 Stunden pro Woche möglich.
Zusätzlich zur finanziellen Förderung stehen den Frauen ein Arbeitsplatz in Bayreuth zur Verfügung sowie viele interessante Netzwerkveranstaltungen und -programme, die durch unsere Gründungsförderung oder den Projektträger begleitet werden.
Für den ersten Förderungs-Batch müssen Bewerbungen bei der gruendungsberatung@uni-bayreuth.de inkl. einseitigem Motivationsschreiben, Kurzpräsentation einer Ideenskizze (5 Folien) oder Kurzvideo (90 Sek.) bis 15. August des Jahres eingegangen sein, für den zweiten Förderungs-Batch bis 15. November.
Die Kurzpräsentation / Das Kurzvideo soll folgende Fragen beinhalten:
- Wer bin ich?
- Wie komme ich zu meinem Thema / meiner Idee?
- Worin besteht mein Thema / meine Gründungsidee?
- Wo will ich mit dieser hin und was will ich erreichen?
- Wie und wann würde ich die 3-monatige Förderung einsetzen?
- Was verspreche ich mir aus dem Netzwerk?
In der zweiten Bewerbungsphase werden die vielversprechendsten Bewerberinnen zu einem persönlichen Gespräch eingeladen.
Bei Fragen zur Förderung steht unsere Gründungsberaterin Tanja Meffert (tanja.meffert@uni-bayreuth.de) gerne zur Verfügung.
Du hast Fragen zu Fördermöglichkeiten eines Start-ups? Dann melde dich bei uns unter: Gruendungsberatung@uni-bayreuth.de
Unsere Gründungsberater:innen:

Dr. Andreas Kokott
Gründungsberatung
E-Mail: andreas.kokott@uni-bayreuth.de
Tel.: 0921 / 55-4672
Fax: 0921 / 55-4616
Zapf-Gebäude, Haus-Nr. 1
Nürnberger Str. 38, 95448 Bayreuth
Zimmer Nr. 1.3.04

Christian Teringl
Betreuer Gründungsvorhaben
E-Mail: christian.teringl@uni-bayreuth.de
Zapf-Gebäude, Haus-Nr. 1
Nürnberger Str. 38, 95448 Bayreuth
Zimmer Nr. 1.3.16
Tanja Meffert
Betreuerin Gründungsvorhaben
E-Mail: tanja.meffert@uni-bayreuth.de
Zapf-Gebäude, Haus-Nr. 1
Nürnberger Str. 38, 95448 Bayreuth