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Institut für Entrepreneurship & Innovation - GründerUni Bayreuth

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Schutzrechte & Patente

Wollt Ihr ein Unternehmen gründen, ist es wichtig, dass man frühzeitig prüft, ob man mit der Idee, dem Produkt, dem Firmennamen usw. nicht gegen Schutzrechte von Mitbewerbern verstößt. Im Idealfall sichert man sich noch vor der Gründung eigenen Rechte.   

Zu den gewerblichen Schutzrechen zählen: Das Urheberrecht, das Designrecht, der Markenschutz, ggf. auch die technischen Schutzrechte (Patente und Gebrauchsmuster) und das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Bei jeder Gründung spielen Schutzrechte eine Rolle. Wollt Ihr Gegenstände importieren und verkaufen, könnte es sein, dass Ihr schon beim gewerblichen Import gegen Schutzrechte verstoßt. Es genügt auch schon Domain-Namen, der Eurem Wettbewerber ähnlich ist, um unnötigen Ärger zu bekommen.

Unser Beratungsangebot richtet sich an:

  • Professoren, Mitarbeiter und Studenten der Universität Bayreuth
  • Kooperationspartner der Universität sowie Gründungsinteressierte im Umfeld der Hochschule

Spezieller Service:

  • Individuelle, vertrauliche Erfinderberatung,
  • Weiterbildungsveranstaltungen zum Themenkomplex Patentwesen - Termine finden Sie: hier
  • Vermittlung professioneller Patentrecherchen,
  • Verwertung patentfähiger Forschungsergebnisse.

Die Universität Bayreuth nutzt die Bayerische Patentallianz GmbH als Verwertungspartner. Diese Agentur ist im Patentwesen zentraler Dienstleister für die bayerischen Hochschulen.

Diensterfindungen / ErfindungsmeldungEinklappen

Beamte und Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst sind gem. §§ 5, 40 ArbNErfG verpflichtet, Diensterfindungen (§ 4 ArbNErfG) ihrem Dienstherrn bzw. Arbeitgeber schriftlich zu melden.“ Vordrucke zur Erfindungsmeldung erhalten Sie bei uns auf Anfrage.

UrheberrechtEinklappen

Eure Geschäftsidee kommt vielleicht ohne eine Softwareentwicklung aus, aber sicher nicht ohne Texte und Bilder. Das sind die häufigsten Fälle beim Urheberschutz. Der Schutz entsteht automatisch bei der Schöpfung Eures Werkes. So werdet Ihr zum Urheber und bleibt das auch, denn Urheberrechte können nicht verkauft oder gekauft werden. Ihr könnt Euch nur ein Nutzungsrecht einräumen lassen oder – wenn Du der Urheber bist – anderen einräumen. Die Nutzung kann zeitlich, räumlich oder auch auf bestimmte Medien begrenzt sein. Vom Umfang hängt dann auch ab, wie teuer das Nutzungsrecht ist.

MarkenschutzEinklappen

Als Marke (Wortmarke) kann man z.B. den Unternehmensnamen oder auch Produktnamen schützen. Das ist wichtig für Euren Domain-Namen. Verwendet man ein Logo oder ein Icon für eine APP, so kann man diese Darstellungen als Bildmarke – oder in Verbindung mit Text – als Wortbildmarke schützen. Mit Recherche, der Anmeldung beim Deutschen Patent- und Markenamt solltet Ihr im Idealfall einem Vorlauf von 4-5 Monaten einplanen.

DesignschutzEinklappen

Als Design kann man neue zwei- oder dreidimensionale Produkte schützen. Damit kann man beispielsweise Kleidung, Möbel oder Autofelgen schützen. Material, Funktion und Größe ist dabei egal. So kann man sich schnell Ärger einhandeln, wenn man z.B. mit einem 3-D-Drucker Design-geschützten Produkte kopiert und gewerblich vertreibt. 

Technische SchutzrechteEinklappen

Wenn Ihr neue Geräte oder Herstellungsverfahren entwickelt habt, so lassen sich diese Erfindungen durch die technischen Schutzrechte sichern. Ein Schutz ist als Patent oder als Gebrauchsmuster möglich. Damit Erfindungen zum Patent angemeldet werden können, müssen Sie weltweit neu sein, gewerblich anwendbar sein eine nicht naheliegende Lösung für ein Problem darstellen. Aber auch wenn man keine eigene Erfindung gemacht hat, können einen die technischen Schutzrechte betreffen. Importiert man z.B. Geräte (z.B. Kaffeemaschinen) für den Verkauf, so können durchaus patentierte Komponenten im Gerät vorhanden sein.

Gesetz gegen den unterlauteren WettbewerbEinklappen

Das Gesetzt schützt Verbraucher/innen und Wettbewerber/innen. U.a. geht es um verbotene Spam-Werbung per Fax oder E-Mail, um die Nachahmung oder um die Behinderung von Wettbewerbern/innen, um Verrat von Betriebs und Geschäftsgeheimnissen, um unwahre Angaben u.v.m. Es gehört zu den grundlegenden Gesetzen die für Gründer/innen

Besonderheiten: Software Einklappen

Basieren Gründungsidee auf Software, stellt sich auch hier die Frage nach der Schutzmöglichkeit. Software unterliegt wie ein Text nur dem Urheberrecht. Ausnahmen bilden sogenannte computerimplementierte Erfindungen, die sich als Patent anmelden lassen. Dabei muss eine Technizität (technischer Charakter) vorhanden sein.  Das kann z.B. die Anwendung der Software in Verbindung mit einem Sensor sein.

Schutzrechte und Gründung im Team: Einklappen

Auch in der Vorgründungsphase entstehen Schutzrechte. Ein Gründer hat eine gute Idee für einen Unternehmensnamen, eine Mitgründerin hat Texte für die Homepage verfasst und eine anderere Mitgründer die Produktfotos für den Flyer gemacht. Doch was passiert, wenn sich das Team trennt? Wer hat welches Recht? Solche Fragen müssen geklärt und idealerweise Einigungen schriftlich festgehalten werden, damit es im Streitfall keine böse Überraschung gibt. 

Ansprechpartner

Bild Andreas Kokott

Dr. Andreas Kokott
Gründungsberater / Schutzrechtmanager        

E-Mail: schutzrechte@uni-bayreuth.de  
Tel.: 0921 / 55-4672
Fax: 0921 / 55-4616

Zapf-Gebäude, Haus-Nr. 1
Nürnberger Str. 38, 95448 Bayreuth
Zimmer Nr. 1.3.04


Verantwortlich für die Redaktion: Dr. Petra Beermann, Prof. Dr. Rodrigo Isidor, Prof. Dr. Matthias Baum

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