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Institut für Entrepreneurship & Innovation - GründerUni Bayreuth

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Bayerisches Förderprogramm zur Unterstützung des leichteren Übergangs in eine Gründerexistenz (FLÜGGE)

18.01.2022

Das bayerische Förderprogramm zur Unterstützung des leichteren Übergangs in eine Gründerexistenz (FLÜGGE) verfolgt das Ziel, Unternehmensgründungen aus Hochschulen in Bayern im Bereich Innovation, Forschung und Technologie zu unterstützen. Zweck dieser Maßnahme ist die beschleunigte Einführung und Verbreitung moderner Technologien und Dienstleistungen in Wirtschaft und Gesellschaft, um angesichts des raschen technologischen Wandels die Wettbewerbsfähigkeit der bayerischen Wirtschaft zu erhöhen und ein angemessenes wirtschaftliches Wachstum sowie einen hohen Beschäftigungsstand zu ermöglichen und zu sichern.


Gefördert werden kann die Phase vor und während einer innovativen Existenzgründung, insbesondere die Entwicklung marktfähiger innovativer Produkte und Geschäftsmodelle.Die Förderung besteht aus einem Stipendium von 2.500 € je Monat (zzgl. 150 € je unterhaltspflichtigem Kind) pro Person und einer Übernahme von Sachausgaben der Hochschule von bis zu 50% der ausgereichten Stipendien des jeweiligen Vorhabens.

Berücksichtigt werden Vorhaben, die über den Stand der Technik hinausgehen beziehungsweise im Falle von digitalen Geschäftsmodellen hinreichend neu sind, deutliche Alleinstellungsmerkmale aufweisen und über eine ausreichende Anschlussfähigkeit (positive Fortsetzungsprognose) verfügen.

Voraussetzungen:

Die Hochschule ist Teil des gründungsunterstützenden Netzwerks, benennt einen Mentor oder eine Mentorin, verwaltet die Fördermittel und stellt den Gründungswilligen kostenfrei die notwendigen Ressourcen (Labore, Werkstätten, Räume, Rechenzentren sowie weitere Infrastruktur) zur Verfügung.

Gründungswillige:

  • Müssen der antragstellenden Hochschule angehören
  • Sind sie bei der Hochschule beschäftigt, darf diese Beschäftigung einen Zeitanteil von höchstens 50 % betragen
  • Falls sie noch dem Kreis der Studierenden zuzuordnen sind und noch keinen Bachelorabschluss haben, muss mindestens die Hälfte der Regelstudienzeit und ggf. das verpflichtende Praxis-/Auslandssemester abgeleistet sein
  • Teams, die sich mehrheitlich aus Studierenden ohne Bachelorabschuss zusammensetzen, können nur im Ausnahmefall unterstützt werden
  • Mindestens ein Teammitglied muss Nutzungs-/Schutzrechtsinhaber/in bzw. -mitinhaber/in sein
  • Sind für ihre Sozialversicherungs- und sonstigen Abgaben selbst verantwortlich

Bewerbung:

Die Umsetzung der Fördermaßnahme erfolgt über entsprechende Aufrufe, in welchen gegebenenfalls thematische Schwerpunkte gesetzt werden. Innerhalb der jeweiligen Förderaufrufe können Projektvorschläge zu den genannten Fristen eingereicht werden. Diese werden im Rahmen eines Wettbewerbsverfahrens nach definierten Kriterien begutachtet und bewertet.

Jetzt für den nächsten Förderaufruf vom 31.01.2022 bis 07.03.2022 bewerben!

Nach positivem Bescheid ist der Start frühestens ab dem 01.09.2022 möglich.

Für weitere Informationen und Fragen zur Antragsstellung und Fördermöglichkeiten deines Start-Ups, kontaktiere unsere Gründungsberatung unter gruendungsberatung@unibayreuth.de oder informiere dich unter https://www.iei.uni-bayreuth.de/de/Gruendungsinteressierte/Gruendungsberatung/index.html

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